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Wahlarzt

Warum gehe ich zu einem Wahlarzt/Privatarzt?

Leider ist es in den meist sehr überfüllten Ambulanzen heutzutage oft nicht mehr möglich, sich ausreichend Zeit zu nehmen und auf die Wünsche sowie Anliegen der Patienten einzugehen. Viel zu oft beklagen sich daher Patienten über unzureichende Aufklärung sowie fehlende Zeit, um über ihre Probleme und die geeigneten Therapieoptionen zu sprechen.

Daher steigt auch der Bedarf, sich in Ruhe mit einem Arzt in angenehmer Atmosphäre, ohne Störungen oder Ablenkungen und vor allem ohne Zeitdruck, zusammenzusetzen und um die beste individuelle Beratung und Therapie zu erreichen.

Daher wird in der Ordination das Hauptaugenmerk auf Zeit, Beratung, Erklärung und optimale Therapie gelegt und eine bestmögliche Therapie angeboten.

Wie wird verrechnet ?

Grundsätzlich ist die Honarnote vom Patienten selbst zu bezahlen. Von den jeweiligen Versicherungen werden 80% des Kassentarifes (Achtung: ist nicht gleichzusetzen mit der Rechnungssumme) zurückbezahlt. Entsprechende Rückerstattungsformulare erhalten Sie mit der Rechnung in der Ordination.

Bei Zusatzversicherungen sind sehr oft auch ambulante Leistungen (und somit freie Arztwahl im ambulanten Bereich) mit eingeschlossen. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben und auch den Ambulanztarif abgeschlossen haben, so wird Ihnen in den meisten Fällen der Gesamtbetrag wieder rückerstattet.

Wie werden Operationen in der Ordination abgerechnet?

Bei allen zusatzversicherten Patienten wird nach Bekanntgabe der Polizzennummer und des Versicherungsinstitutes direkt mit der Versicherung abgerechnet und Sie brauchen den Hauptteil der Operationskosten nicht direkt bezahlen. Einen kleinen Restbetrag übernimmt aber auch die jeweilige Sozialversicherung. Dieser Anteil ist vorerst zu bezahlen, wird Ihnen aber nach Einreichung bei Ihrer Sozialversicherung wieder rückerstattet.

Bei normalversicherten Patienten (GKK, VAEB, SVA, BVA, SVB etc.) muss die Honorarnote direkt dem Patienten gestellt werden. Mit einem Rückerstattungsformular (erhalten Sie mit Rechnung in der Ordination) können Sie wiederum 80% des Kassentarifes Ihrer jeweiligen Versicherung einfordern. Dieser Betrag richtet sich sehr stark nach Ihrer Versicherung. Sehr hohe Beteiligung bzw. oft vollkommene Übernahme der Operationskosten erhalten Versicherte der SVA, BVA, VAEB.